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Pilotenschein“ zum Gyrocopter-Fliegen

In Deutschland gelten Tragschrauber seit 2004 als Ultraleichtflugzeuge und dürfen nach einer bestandenen Zusatzprüfung, auch mit einer UL-Lizenz geflogen werden. Es gibt aber auch eine eigene Sportpilotenlizenz.

Der Pilotenschein für Tragschrauber nennt sich Sportpiloten-Lizenz „Tragschrauber“ und kann ausschließlich auf Gyrocoptern absolviert werden. Eine Flächenflugzeugausbildung ist dafür nicht notwendig.

Der Pilotenschein wird für eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Voraussetzung ist auch ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (vgl. § 24d LuftVZO).
Einen Gyrocopter in Betrieb nehmen darf man nur, wenn man mindestens zwölf Flugstunden auf  Tragschraubern, Motorseglern oder einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate absolviert hat.

Zusätzlich wird verlangt, dass man mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und min. 12 Starts und Landungen sowie einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugdauer in Begleitung eines Fluglehrers auf Tragschraubern durchgeführt hat.

Eine Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer auf eine Ultraleichtflugzeug, Motorsegler oder einem Flugzeug mit Kolbentriebwerk kann die oben genannten Voraussetzungen ersetzen. Als Nachweis ist ein Flugbuch zu führen und die Einträge sind mit der Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Eine Pilotenschein-Verlängerung erfordert ebenfalls die oben erwähnten Voraussetzungen.

Die gesamten Kosten für die Ausbildung bewegen sich bei den meisten Anbietern in der Größenordnung von 5.000 EUR.

Nach dem Erwerb der Lizenz steht dem puren Flug-Vergnügen nichts mehr im Wege!

Autor:
Michael Steger
webmaster[at]gyro-austria.at


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